ALL FOR THE KIDS - Days
Wir organisieren ganzjährig mehrere …all for the kids! - Days = bewegende Events für die ganze Familie, mit jeder Menge Sportequipment, Spielsachen, Action, Challenges und Workshops. Wir kommen auch gerne in eure Gemeinde, zu eurer Veranstaltung oder Firmenfeier und bieten Kindern & Eltern sowie Mitarbeitern ein bewegendes und lustiges Erlebnis. Mit an Board sind Bewegungs-Experten, die mit Rat & Tat zur Seite stehen.
Nächster Termin:
Mondsee: 20. September 2026 (11:00-18:00) Mondseeland Arena
Kosten: 15 € für Kinder & Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren (bei Online-Voranmeldung) / 19 € (ohne Anmeldung)
Erwachsene & Kinder bis zum 5. Lebensjahr haben kostenlosen Eintritt
*Wir weisen darauf hin, dass die Stationen betreut werden, die Aufsichtspflicht allerdings bei den Eltern liegt
Highlights & Stationen:
Trampolin und Airbag (weiche luftgefüllte Landematte)
10-15 Meter Airtracks (mit luftgefüllte Turnmatten)
Aufblasbarer Soccercourt / aufblasbare Torschusswand
Fußball-Ballmaschine
Basketball-Station
Skateboards inkl. Protektoren
Mini-Tennis / Mini-Tischtennis
Badminton
Boxhandschuhe inkl. Schlagpolster
Balancebretter
Ballspiele (z.b. Spikeball)
Wurfspiele (z.B. Cornhole)
Viele unterschiedliche Bälle und Spielsachen
…
Teilnahmebedingungen und Haftungsauschluss
(1) Der ALL FOR THE KIDS DAY ist eine öffentlichkeits- und medienwirksame Veranstaltung. Ziel ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein vielfältiges Sportangebot näherzubringen und sie nachhaltig für Bewegung und Sport zu begeistern.
(2) Dieses Ziel wird durch niederschwellige Mitmach-Stationen unterstützt. Die Teilnahme ist unkompliziert möglich. Die einzelnen Bewegungs- und Sportstationen werden von qualifizierten Trainer:innen/Aufsichtspersonen betreut und begleitet.
(3) Diese Veranstaltungsordnung gilt für das gesamte, im Geländeplan ausgewiesene Veranstaltungsgelände und für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Sie dient dazu, einen geordneten und störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, die Sicherheit aller anwesenden Personen sicherzustellen und die Veranstaltung entsprechend den behördlichen Vorgaben durchzuführen.
(4) Als „Personen“ im Sinne dieser Veranstaltungsordnung gelten alle Besucherinnen und Besucher, Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Funktionärinnen und Funktionäre, Sportlerinnen und Sportler bzw. Athletinnen und Athleten, Einsatzkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten und Dienstleistern.
(5) Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen alle Personen diese Veranstaltungsordnung an. Die Veranstaltungsordnung wird bereits im Vorfeld über die Veranstaltungswebsite sowie am Veranstaltungstag durch einen Aushang am Info-Point bekannt gemacht.
(6) Das Betreten und die Nutzung des Veranstaltungsgeländes erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht durch den Veranstalter, die Organisatoren oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.
(7) Jede Person ist selbst dafür verantwortlich, auf persönliche Gegenstände und Eigentum zu achten und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Diebstahl zu treffen. Der Veranstalter und die Organisatoren übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Vandalismus oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse entstehen.
(8) Den Anweisungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte sowie des Organisationsteams ist jederzeit Folge zu leisten.
Verbotene Handlungen
Auf dem Veranstaltungsgelände ist insbesondere Folgendes untersagt:
das eigene Leben oder die Sicherheit anderer Personen zu gefährden;
Personen- oder Sachschäden zu verursachen;
politische, rassistische oder sexistische Parolen zu äußern, zu verbreiten oder entsprechende Aktionen durchzuführen;
sich in einer Weise zu verhalten, die von anderen Personen als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend wahrgenommen werden kann;
Waffen jeglicher Art, pyrotechnische Gegenstände (z. B. Feuerwerkskörper), Gassprühdosen sowie ätzende, brennbare, färbende oder sonstige gefährliche Substanzen auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen;
werbende Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu bringen. Ausgenommen hiervon sind Werbemittel der Kooperationspartner des Veranstalters.
(9) Die Durchführung der Veranstaltung ist von den jeweiligen Wetterbedingungen abhängig. Die Veranstaltung findet nur statt, sofern die Wetterlage keine Gefährdung für die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände darstellt. Sollte eine Absage erforderlich sein, wird diese spätestens einen Tag vor dem Veranstaltungstermin bekannt gegeben.
(10) Sämtliche Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
(11) Die auf dem Veranstaltungsgelände vorhandenen sanitären Einrichtungen sind ausschließlich für die dafür vorgesehene Nutzung zu verwenden.
(12) Personen, die gegen diese Veranstaltungsordnung verstoßen, können – unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte – von der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Strafrechtlich relevante Sachverhalte werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
(13) Die Teilnahme an den Mitmach- und Bewegungsstationen des ALL FOR THE KIDS DAY erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Den Anweisungen des jeweils zuständigen Betreuungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
(14) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung angefertigte Bild- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit durch den Veranstalter verwendet und veröffentlicht werden können. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf den vom Veranstalter betriebenen Webseiten und Social-Media-Kanälen sowie gegebenenfalls in Printmedien und im Fernsehen.
(15) Für minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist für die Anfertigung und Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. der jeweils erziehungsberechtigten Person erforderlich.
(16) Der Organisator der jeweiligen Mitmach-Station sowie der Veranstalter des ALL FOR THE KIDS DAY übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die im Rahmen der Teilnahme an den Sport- und Bewegungsangeboten entstehen können, soweit diese nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Veranstalters, Organisators oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.